Die Zahl der sogenannten vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche hat im Jahr 2023 zugenommen. Insgesamt 5.545 Minderjährige seien in einer Notsituation durch das Jugendamt in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder in geeigneten Privathaushalten untergebracht worden, wie das Bayerische Landesamt für Statistik am Donnerstag in Schweinfurt mitteilte. Im Jahr 2022 hatte die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen noch bei 4.917 Fällen gelegen.
Bei 54,1 Prozent oder 3.000 Fällen handelte es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach einer Einreise untergebracht werden mussten. Bei weiteren 21,7 Prozent der Fälle war die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ausschlaggebend. Mehr als zwei Drittel der betroffenen Minderjährigen waren männlich, nämlich 4.018 Personen. Mit 2.818 Jugendlichen war knapp mehr als die Hälfte bereits zwischen 16 und 18 Jahre alt. Der Inobhutnahme ging bei einem Gros der Fälle ein Hinweis eines Jugendamtes oder Sozialdienstes (33,8 Prozent) oder der Polizei, eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft (29,7 Prozent) voraus, teilten die Statistiker weiter mit.
Als Schutzmaßnahmen bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es handelt sich um schnelle Interventionen zugunsten der Kinder und Jugendlichen. Sie dienen als „Klärungshilfe“ in Krisensituationen. (00/3689/21.11.2024)