Bislang hatte der Kurznachrichtendienst X pornografische Inhalte auf seiner Plattform geduldet. Jetzt sind sie explizit erlaubt, aber nur für Erwachsene. Dennoch dürften die neuen Regeln die EU auf den Plan rufen.
Der Kurznachrichtendienst X erlaubt künftig pornografische Inhalte auf seiner Plattform. Das geht aus aktualisierten Richtlinien für Nutzer hervor, die das Unternehmen im Mai veröffentlicht hatte. Demnach dürfen Nutzer Nacktbilder und -videos von Erwachsenen auf der Plattform an andere Erwachsene verbreiten, sofern die Aufnahmen mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen entstanden sind und die Inhalte gekennzeichnet werden.
In der Vergangenheit hatte X, ehemals Twitter, pornografische Inhalte auf der Plattform geduldet, aber nicht explizit erlaubt. Seit der Übernahme durch den Tech-Milliardär Elon Musk 2022 hat das Unternehmen das Team, das für die Moderation der Inhalte verantwortlich ist, deutlich verkleinert und auch extremistische Inhalte weniger streng reguliert.
In der Folge von Musks Übernahme hatten zahlreiche Anzeigenkunden die Zusammenarbeit mit X beendet, da sie fürchteten, dass ihre Anzeigen im Umfeld von extremistischen Inhalten angezeigt werden könnten. Nun weitet Musk seine Strategie, möglichst viele Inhalte zuzulassen und möglichst wenig zu beschränken, auf sexualisierte Inhalte aus: “Sexuelle Ausdrucksformen, ob bildlich oder schriftlich, können eine legitime Form des künstlerischen Ausdrucks sein”, heißt es in den neuen Richtlinien.
Verboten bleiben Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Aufnahmen, die ohne Einverständnis der Beteiligten erstellt wurden. Unklar ist, wie sichergestellt werden soll, dass das Einverständnis vorliegt und alle Beteiligten über 18 sind. Automatisierte Filter waren in der Vergangenheit nicht in der Lage, derartige Inhalte zuverlässig zu unterscheiden.
Explizit erlaubt sind den Richtlinien zufolge auch KI-generierte pornografische Inhalte. In der Vergangenheit hatte X auf diesem Gebiet zu kämpfen, da Nutzer mittels KI massenhaft pornografische Inhalte mit den Gesichtern prominenter Menschen, meist Frauen, beispielsweise dem Popstar Taylor Swift, verbreiteten. X schränkte daraufhin die Suchfunktion auf der Plattform ein, damit die Inhalte, die ohne Einverständnis der Musikerin erstellt wurden, nicht verbreitet werden konnten.
Wer pornografische Inhalte posten will, muss diese künftig kennzeichnen, um zu verhindern, dass sie Nutzern angezeigt werden, die kein Interesse an Pornografie haben. Die Inhalte dürfen auch nicht an Menschen gehen, die unter 18 sind oder die kein Geburtsdatum in ihrem Konto hinterlegt haben. Da die Angabe eines Geburtsdatums von X aber nicht verifiziert wird, dürften die neuen Richtlinien gegen die Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes der Europäischen Union verstoßen, das für Porno-Plattformen einen verpflichtende Altersverifikation vorschreibt. Die EU-Kommission ermittelt bereits gegen X wegen mangelnder Inhalte-Moderation.