Das Verwaltungsgericht Kassel hat den möglichen Abschuss zweier Wölfe in der Rhön gestoppt. Eilanträge zweier Umweltschutzverbände hätten aufschiebende Wirkung, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag in Kassel mit. Das Regierungspräsidium Kassel hatte erst vergangene Woche zum ersten Mal in Hessen den Abschuss zweier Wölfe genehmigt. Diese hielten sich zuletzt im hessisch-bayerischen Grenzgebiet in der Rhön auf. Auf dem Gebiet der Gemeinde Ehrenberg im Landkreis Fulda hatten sie gegen Wölfe installierte Schutzzäune überwunden.
„Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung war erforderlich“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch den Abschuss der Wölfe zu verhindern. Zunächst wolle man eine Entscheidung über die Eilanträge fällen. Allerdings sei mit den Entscheidungen des Gerichts keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Abschusses verbunden.
Nach EU-Recht gilt der Wolf als streng geschützte Art, die in der Bundesrepublik nicht gejagt werden darf. In Ausnahmefällen ist der Abschuss konkreter Individuen nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren möglich, wenn es mehrfach zu Angriffen auf Nutzvieh kam und die Besitzer ihre Herden nicht auf andere zumutbare Weise schützen können.