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Wohnungsmarkt: Hessen will gegen spekulativen Leerstand vorgehen

Das Land Hessen will es seinen Kommunen mit einem neuen Gesetz ermöglichen, gegen den Leerstand von Wohnraum vorzugehen. „Grundlosen Leerstand wollen wir nicht mehr hinnehmen und Spekulation mit Wohnraum wollen wir weiter eindämmen“, sagte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) am Freitag bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in Wiesbaden. Den Angaben seines Ministeriums zufolge, standen nach den Ergebnissen des Zensus zum Stichtag am 15. Mai 2022 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen leer, das entspreche insgesamt mehr als 122.000 Wohnungen.

Mehr als die Hälfte davon stehe bereits länger als ein Jahr leer, so Mansoori. Konkret sollen mit dem Leerstandsgesetz Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten dazu ermächtigt werden, durch den Erlass einer Leerstandssatzung „Bestandswohnraum zu schützen und örtlich bestehender Wohnraumknappheit entgegenzuwirken“, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit. Ob Kommunen diese Möglichkeit nutzen, soll ihnen selbst überlassen bleiben.

Der Leerstand von Immobilien soll demnach auf maximal sechs Monate begrenzt und nur in berechtigten Fällen für längere Zeit ermöglicht werden. „Verstöße gegen das Leerstandsverbot sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden“, womit auch Bußgelder gemeint sind.

Ein längerer Leerstand soll beispielsweise bei einer laufenden Sanierung des Wohnraums möglich sein. Und auch, wenn eine notwendige Sanierung für den Verfügungsberechtigten wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Weitere Ausnahmen sind bei einem nachgewiesenen Streit um ein Erbe oder einer bereits beantragten, aber noch nicht bestandskräftigen Baugenehmigung für eine bauliche Änderung des Wohnraums möglich. Auch soll der Leerstand länger bestehen dürfen, wenn ein besonderes räumliches Näheverhältnis des Verfügungsberechtigten zu dem Wohnraum besteht – als Beispiel nannte das Ministerium eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus.

Im nächsten Schritt sollen kommunale Spitzenverbände, wohnungswirtschaftliche Verbände und Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden zu dem Gesetzentwurf angehört werden. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.