Die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 abzuschaffen, wird von verschiedenen Akteuren bereits seit Jahren als politisches Ziel formuliert. So sprach sich schon im Jahr 2013 die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) für Wohnungsnotfall-Rahmenpläne zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Bund, Ländern und Gemeinden aus. Die 2015 beschlossenen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen verpflichteten dann die Regierungen dazu, Armut und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beenden.
Die 2017 verkündete Europäische Säule sozialer Rechte hat das Recht auf Wohnung beziehungsweise Unterkunft festgelegt. Im November 2020 hat das Europaparlament eine Resolution verabschiedet, die die Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 als Ziel ausruft. Die Mitgliedsstaaten werden darin zum entschiedenen Vorgehen gegen die Obdachlosigkeit aufgefordert und abgestimmte nationale Strategien zum Erreichen dieses
Ziels eingefordert.
Der 2024 von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sieht vor, dass Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält.