Für den Hilferuf der Nürnberger Wohlfahrtsverbände auf den Haushaltsentwurf der Stadt Nürnberg hat die SPD-Stadtratsfraktion Verständnis. In einer Mitteilung forderte der Fraktionsvorsitzende und OB-Kandidat Nasser Ahmed am Mittwoch vom Freistaat und dem Bund „ein entschiedenes Umdenken bei der Finanzierung sozialer Arbeit“.
Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände sei Teil der sozialen Infrastruktur. Die Staatsregierung belaste aber die Kommunen mit immer neuen Aufgaben, ohne sie auskömmlich zu finanzieren, kritisierte er. Damit werde der soziale Friede gefährdet und verfassungsrechtlich garantierte Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung eingeschränkt.
Die großen Wohlfahrtsorganisationen in Nürnberg hatten Ende vergangener Woche den Haushaltsentwurf der Stadt Nürnberg für das Jahr 2026 kritisiert. Darin sei faktisch keine Erhöhung der Zuschüsse für freie Träger vorgesehen. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Caritas, Paritätischer und Stadtmission erklärten, in dem Haushalt seien nicht einmal die Steigerungen bei den Personalkosten berücksichtigt. Dies komme faktisch einer Mittelkürzung gleich. „Soziale Dienste sind kein Luxus oder Nice-to-have, sondern gehören zur Daseinsvorsorge in der Stadt“, teilten die Organisationen mit: „Sie tragen maßgeblich zum sozialen Frieden bei.“
Träger sozialer Arbeit hatten auf eine Erhöhung der Zuschüsse gehofft, die dringend nötig sei. Der geplante Personalaufschlag von zwei Prozent fange nicht einmal die Tarifsteigerungen auf, kritisierten die Verbände – von den Steigerungen bei den Sachkosten „gar nicht erst zu reden“. Dass die Gelder bei der Flüchtlingsberatung sogar um ein Drittel gekürzt werden sollen, sei „nicht nachvollziehbar“.
Die Konsequenz aus zu knappen Mitteln sei bundesweit zu spüren, hieß es. Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege von 2024 habe ergeben, dass zwei Drittel der Einrichtungen und Organisationen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den vergangenen zwei Jahren ihre Angebote einschränken mussten. (3212/15.10.2025)