Die Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen haben den Vorstoß der rot-grünen Regierungsfraktionen im Landtag begrüßt, ein niedersächsisches Kinderschutzgesetz zu schaffen. Am Mittwoch debattierte das Plenum erstmals über das Papier. Darin heißt es unter anderem: „Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung hat höchste Priorität. Es ist von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren und unterstützenden Umgebung aufwachsen können.“
Der Antrag sei „ein richtiger Schritt für den Kinderschutz in Niedersachsen“, sagte Gerhard Tepe, Vorsitzender der
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Er könne kann als Blaupause für andere Bundesländer dienen. „Wir brauchen dringend ein Landeskinderschutzgesetz und die finanzielle Absicherung der Kinderschutzzentren und Beratungsangebote für Kinder und Familien“, betonte Tepe, Caritas-Direktor in Vechta.
Der Entschließungsantrag umfasst weitreichende Maßnahmen, die eine langfristige Finanzierung und strukturelle Unterstützung der Kinderschutzzentren und Beratungsangebote sichern sollen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Kinderschutz, die Schulen, Kindertagesstätten, freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände bei der Etablierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten unterstützt. Zudem wird angestrebt, die Beteiligungsrechte von Kindern in der niedersächsischen Verfassung zu verankern.