NÜRNBERG – Mit einer Petition an den Bundestag will die Initiative „Wir sind Kirche“ erreichen, dass der Staat auch innerhalb von Religionsgemeinschaften die Gleichberechtigung von Frauen, etwa bei der Ämterfrage, durchsetzt. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung von Artikel 140 Grundgesetz beschloss die Bundesversammlung in Nürnberg, wie die katholische Laienorganisation mitteilte. Ziel sei es, dass das Antidiskriminierungsgesetz auch in den Kirche gelten solle und nicht zugunsten des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen unberücksichtigt bleibt.
Konkret schlägt „Wir sind Kirche“ vor, Artikel 137 zu ändern, der zu den Kirchenartikeln zählt. Dort soll in Absatz 3 eingefügt werden, dass jede Religionsgemeinschaft „dem für alle geltenden Gesetz“ unterliege. „In dessen Schranken“ verwalte sie ihre Angelegenheiten selbstständig und verleihe Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder bürgerlicher Gemeinden. Bisher ist lediglich die Selbstverwaltung und Ämter-vergabe festgeschrieben.
Das in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschriebene Diskriminierungsverbot gelte zunächst nur für den Staat. Da dieser aber in Absatz 2 mit der Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beauftragt werde, müsse es auch als Auftrag verstanden werden, dies im nichtstaatlichen Sektor zu tun. „Es ist festzustellen, dass der Staat derzeit diesem Gebot wenig oder gar nicht Folge leistet“, so die Petition von „Wir sind Kirche“. KNA
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