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Wie Kinder an Karneval schützen

Der Kölner Verein Zartbitter hat zusammen mit Kindern und Jugendlichen Verhaltensregeln aufgestellt, um Kinderrechte im Karneval einzuhalten. Dabei geht es vor allem um den Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

– Im Karneval ist ein Kuss auf die Wange oft Tradition. Ein Kind ist damit aber nicht unbedingt einverstanden und sollte deshalb nicht einfach “gebützt” werden.

– Anzügliche Kommentare oder Handgreiflichkeiten sollten unterbleiben.

– Fotos sind übergriffig, wenn man Kinder auf der Toilette oder in Umkleiden ablichtet oder beim sogenannten Upskirting Kameras unter Kleider und Röcke hält.

– Nicht ungefragt in Umkleideräume treten.

– Vereine sollten für getrennte Umkleiden von Jungen und Mädchen sorgen.

– Kinder müssen sich in ihren Kostümen wohlfühlen; diese sollten nicht zu knapp ausfallen.

– Kindern beim Ankleiden und Schminken nicht zu nahe kommen.

– Kinder haben unterschiedliche Arten, Nein zu sagen – etwa wütend oder auch zurückhaltend. Dafür sollte man sensibel sein.

– Hilfe holen, wenn man Zeuge von übergriffigem Verhalten wird, oder selbst eingreifen.

– Kinder achten auch untereinander darauf, sich respektvoll zu behandeln und nicht zu beleidigen.

– Kindern sollte man nicht vorschreiben, ob und wie sie sich verkleiden. Man sollte aber Kostüme vermeiden, die anderen Angst einjagen oder andere diskriminieren.

– Beim Karneval darf jeder mitmachen, unabhängig von Herkunft, Religion und sexueller Orientierung.

– Kinder sind vor schlechtem Verhalten Betrunkener zu schützen.