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Weniger Behinderte in Brandenburger Landesverwaltung

Die Zahl schwerbehinderter Arbeitnehmer in der brandenburgischen Landesverwaltung nimmt ab. Sie sank im Jahr 2023 auf eine Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent, wie Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag bei der Vorlage eines entsprechenden Berichts im Kabinett sagte.

Zuvor lag die Quote im Jahre 2022 bei 5,51 Prozent. Im vergangenen Jahr 2023 waren insgesamt 2.881 von 53.313 Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten oder ihnen Gleichgestellten besetzt. Damit werde die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterhin erfüllt, hieß es.

Der „Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung“ wird alle zwei Jahre vorgelegt. Demnach ist die Beschäftigungsquote insgesamt rückläufig. Im Jahre 2007 war die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke von der Brandenburger Landesverwaltung erstmals übertroffen worden. Die bisher höchste Quote gab es 2014 mit 6,3 Prozent.

Laut Sozialministerium sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Behinderte Menschen mit einem niedrigeren Grad können gleichgestellt werden, wenn sie andernfalls ihren Arbeitsplatz verlieren würden.