Fünf Menschen aus dem Gaza-Streifen klagen mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen deutsche Waffenlieferungen nach Israel. Die Klage sei in Verbindung mit einem Eilantrag am Donnerstag eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Es sei die dritte diesbezügliche Klage. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, sei noch offen.
Mit der Klage wird laut der Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR das Gericht aufgefordert, Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Bundesregierung für Waffenlieferungen nach Israel im Rahmen eines Eilverfahrens auszusetzen. Es handele sich insbesondere um Panzerfäuste. Deutschland habe 2023 eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel erteilt.
So begründen Menschenrechtler die Klage
Es gebe Grund zu der Annahme, dass Deutschland seinen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geforderten völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und diese verletzt. Dabei gehe es insbesondere um Verstöße gegen die europäische Rüstungskontrolle, den Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention, die Genfer Konventionen und die Menschenrechte durch die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für von Israel beantragte Waffen.
Kriegswaffen derselben Kategorie, für die Deutschland Genehmigungen erteilt, würden zur Tötung und Vertreibung von Zivilisten eingesetzt. Darüber hinaus dienten sie der Zerstörung von ziviler Infrastruktur im Gaza-Streifen, der Kontrolle und Einschränkung der Einfuhr und Verteilung von humanitärer Hilfe.