Artikel teilen

Weitere Details zu Missbrauch in katholischem Jugendhaus

In den 1970er Jahren wurde laut Bistum Erfurt ein Referent für Jugendarbeit im katholischen Marcel Callo Haus in Heiligenstadt sexuell übergriffig. Jetzt ist Näheres zu Umfang und Art bekannt.

Um Missbrauchsfälle aus den 1970er Jahren im katholischen Jugendhaus Marcel Callo Haus in Heiligenstadt aufklären zu können, hat das Bistum Erfurt am Montag öffentlich um Mithilfe gebeten. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission, die die Vorgänge untersucht, teilte der “Thüringer Allgemeinen” in Erfurt am Mittwochabend weitere Details mit.

Im Fokus steht ein mittlerweile verstorbener Referent für Jugendarbeit. Konkret weiß die Kommission nach eigenen Angaben von drei Fällen aus den Jahren 1970 bis 1974 sowie 1976 bis 1977. Doch scheine der Beschuldigte in anderen Kontexten ebenfalls mindestens übergriffig geworden zu sein. Der Kommission seien namentlich fünf männliche Betroffene bekannt, die zum Tatzeitpunkt zwischen 12 und 16 Jahre alt waren. Bei einem sei die Sachlage auch aufgrund einer schweren gesundheitlichen Belastung wahrscheinlich nicht wirklich zu klären. Man gehe von weiteren Betroffenen aus. Einem der Opfer zufolge könnten 30 bis 40 weitere Menschen betroffen sein.

Laut Kommission ging es in allen Fällen um Missbrauch als körperlichen Übergriff, ohne Gewaltanwendung. Die Taten fanden demnach neben Wochenendseminaren statt, die sich unter anderem mit Sexualität im Jugendalter auseinandersetzten. Der Beschuldigte habe die Betroffenen in der Freizeit zu sich geholt, um angeblich eine Studie an ihnen vorzunehmen.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Kontext hatte sich im Bistum Erfurt 2021 konstituiert. Aufgabe ist es, unabhängig und transparent Tatsachen, Ursachen und Folgen des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker oder sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst zu erfassen.

Grundlage für die Berufung der Kommission ist eine Vereinbarung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und des damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Die Kommissionen, die in allen Bistümern eingerichtet wurden, sind nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeiten weisungsfrei.