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Weitere Anklage gegen Höcke

Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke erhoben. Wie die Behörde am Mittwoch in Halle mitteilte, wirft sie ihm in einem weiteren Fall die Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation nach Paragraf 86 sowie 86a des Strafgesetzbuches vor.

Höcke soll laut Staatsanwaltschaft am 12. Dezember 2023 auf einer Veranstaltung der AfD in Gera erneut die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Dabei habe er den ersten Teil „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil „Deutschland“ zu rufen. Dies sei im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen, hieß es.

Zudem sei Höcke bekannt gewesen, dass wegen der gleichen Äußerung bereits ein Strafverfahren vor dem Landgericht Halle gegen ihn eröffnet worden sei. Der AfD-Politiker muss sich dort ab Mitte April in einem Strafprozess verantworten, weil er dieselbe SA-Losung bereits im Mai 2021 bei einer AfD-Kundgebung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet haben soll (AZ: 5 KLs 6/23; 421 Js 23784/21).

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben beantragt, beide Verfahren miteinander zu verbinden und gemeinsam zu verhandeln. Eine Entscheidung des Landgerichts Halle steht dazu noch aus, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bisher hat sich Höcke laut Staatsanwaltschaft nicht zu der erneuten Anklage geäußert. Für ihn gilt bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung.