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Weihnachtsgnade: Niedersachsen entlässt 46 Gefangene vorzeitig

43 Gefangene in Niedersachsen sind in diesem Jahr vor Weihnachten vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Seit 1999 wird im Bundesland die sogenannte Weihnachtsgnade praktiziert, wie das Justizministerium am Dienstag in Hannover mitteilte. Sie ermöglicht Gefangenen jedes Jahr an Weihnachten entlassen zu werden, wenn der reguläre Entlassungstermin in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar liegt.

Den Gefangenen bleiben den Angaben zufolge insgesamt 924 Hafttage erspart. Acht Gefangene kommen aus der JVA Lingen, sieben Gefangene wurden aus der JVA Hannover entlassen. Sechs Gefangene konnten die JVA Meppen, fünf die JVA Rosdorf und vier die JVA Sehnde vorzeitig verlassen. Auch jeweils drei Gefangene aus der JVA für Frauen in Vechta, der JVA Vechta und der Jugendanstalt Hameln können Weihnachten zu Hause verbringen. Dazu kommen zwei Gefangene aus der JVA Bremervörde und ein Gefangener aus der JVA Wolfenbüttel.

Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Wer möchte, kann die Gnade auch ablehnen. Insgesamt vier Gefangene haben dieses Jahr darauf verzichtet, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.