Wer in Deutschland Pflegehelferin oder Pflegeassistent werden will, kann bisher zwischen 27 Ausbildungsgängen mit verschiedenen Inhalten und Anforderungen wählen. Damit ist bald Schluss: Mit der Zustimmung des Bundesrats am Freitag ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung unter Dach und Fach. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick:
* STAND DER DINGE
Derzeit sind die Ausbildungsgänge für Pflegehilfe und -assistenz landesrechtlich geregelt. Insgesamt gibt es 27 Varianten – bis zu drei pro Bundesland. Manche sind generalistisch ausgelegt, sollen also auf alle denkbaren Einsatzfelder vorbereiten. Andere sind auf die Altenpflege oder die Krankenpflege fokussiert. Unterschiede gibt es auch bei der Ausbildungsdauer, den Zugangsvoraussetzungen und der Vergütung.
Grundsätzlich sollen Pflegehelfer und -assistentinnen einfache Aufgaben selbstständig übernehmen. Dazu zählt etwa Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Weitere Aufgaben können unter Aufsicht einer Pflegefachkraft oder zu deren Unterstützung übernommen werden.
* DER REFORMPLAN
Das von Bundesgesundheits- und Bundesbildungsministerium erarbeitete Gesetz sieht vor, ein „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz“ zu schaffen. Die neue Ausbildung startet 2027; Voraussetzung wird in der Regel der Hauptschulabschluss sein. Wer vor Jahresende 2026 eine Ausbildung nach einer der bisherigen landesrechtlichen Regelungen begonnen hat, kann sie noch abschließen. Die Länder können die Frist bis Jahresende 2027 verlängern, wenn der Aufbau der Kapazitäten für die neue Ausbildung mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Die Ausbildung soll 18 Monate dauern, daneben ist eine Teilzeitvariante über 36 Monate vorgesehen. Wer schon in der Pflege gearbeitet hat, kann die Ausbildung verkürzen. Den theoretischen Teil sollen staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen übernehmen. Den größeren Ausbildungsanteil soll aber die Praxis ausmachen. Hier sind Stationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten vorgesehen, damit die Absolventinnen und Absolventen später in allen Versorgungsbereichen arbeiten können. Eine Fachkommission soll einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan erarbeiten. Entwürfe dazu sollen schon bis Jahresende vorliegen. Die Reform vereinheitlicht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Die Regierung verspricht sich durch die Neuerungen ein attraktiveres Berufsbild und dadurch mehr Bewerberinnen und Bewerber. Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte durch die Assistentinnen und Assistenten entlastet werden. All das soll helfen, den weiterhin hohen Fachkräftebedarf in der Pflege zu decken.
* REAKTIONEN
Es gibt es viel Zustimmung dafür, die Ausbildung zu vereinheitlichen. Allerdings kritisierte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dass 18 Monate Ausbildungszeit zu kurz seien, es müssten mindestens 24 Monate sein. Diese Länge erachtete auch der Deutsche Pflegerat für sinnvoll. Der Deutsche Landkreistag regte genauere Festlegungen zur Verteilung von Theorie- und Praxisanteilen und der Länge der Pflichtstationen in verschiedenen Einrichtungen an. Und vom Deutschen Caritasverband kam die Mahnung, die Ausbildungsvergütung dürfe nicht zu niedrig ausfallen.