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Was jetzt auf die ab 2008 Geborenen zukommt

Keine Wehrpflicht – aber eine verpflichtende Musterung: So sieht der Wehrdienstkompromiss der Regierungskoalition aus. Sollten sich allerdings nicht genügend Freiwillige finden, könnte das schon ab 2028 anders aussehen.

Nach wochenlangen Diskussionen haben sich die Fraktionen von Union und SPD am Mittwochabend in der Frage des Wehrdienstes geeinigt. Alle jungen Männer eines Jahrgangs ab dem Geburtsjahrgang 2008 sollen mit 18 Jahren verpflichtend gemustert werden. Auch junge Frauen werden nach ihrem Interesse am Wehrdienst gefragt. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt erste Antworten, was die Jugend nun erwartet:

Der Bundestag soll das Wehrdienstgesetz schon Anfang Dezember verabschieden, damit es voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Ab Jahresbeginn werden dann zunächst Online-Fragebögen an alle ab 1. Januar 2008 Geborenen verschickt, ob Interesse an einem künftigen mindestens sechsmonatigen Wehrdienst besteht – an Jungen wie Mädchen. Für die Jungen ist die Beantwortung der Fragen zu Eignung und Interesse verpflichtend, für Mädchen freiwillig. Erste Musterungsuntersuchungen soll es schon 2026 geben; ab Mitte 2027 dann flächendeckend.

Zentrale Elemente der eintägigen Musterung sind eine medizinische Untersuchung, ein Eignungs- und ein Persönlichkeitstest sowie ein Gespräch. Für eine positivere Atmosphäre als früher bei der allgemeinen Wehrpflicht hat die Bundeswehr bereits Expertise beim neuen Nato-Partner Schweden eingeholt, dessen Modell von Musterung und Wehrdienst seit 2017 gilt. Rein rechtlich hat Schweden eine Wehrpflicht; tatsächlich konzentriert sich die Auswahl dort aber auf motivierte und besonders geeignete Bürger.

Ausgangserwartung ist, dass pro Jahrgang maximal 300.000 junge Männer den Fragebogen verpflichtend ausfüllen müssen. Für 2026 wird mit rund 20.000 Freiwilligen gerechnet, für 2030 mit 40.000. Der Verteidigungsminister ist beauftragt, eine konkrete Zielplanung für die Truppenstärke vorzulegen, einschließlich Terminen und halbjährlicher Berichtspflicht. Grundlage der Berechnungen sind die der Nato zugesagten rund 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie etwa 200.000 Reservisten. In der Zwischenzeit müssen zudem parallel Ausrüstung, Unterkünfte und Ausbildung neu aufgestellt werden.

Dann kommt die Pflicht – eine nun sogenannte Bedarfswehrpflicht. Die allgemeine Wehrpflicht ist zwar seit 2011 für den Friedensfall ausgesetzt. Der Bund soll aber künftig per Parlamentsbeschluss – wohl frühestens 2028 – junge Männer zum Wehrdienst verpflichten können, wenn nicht genügend Freiwillige da sind. Zur Begründung heißt es, die Bundeswehr müsse im Verteidigungsfall wissen, “auf wen sie bei einer dann wieder geltenden allgemeinen Wehrpflicht zurückgreifen kann”. Demnach könnte künftig jeder tauglich Gemusterte eingezogen werden. “Als ultima ratio”, so heißt es im Beschluss, kann es dafür auch zu einem Losverfahren kommen.

Die Bundesregierung will die Attraktivität für einen freiwilligen Wehrdienst als “besonderes staatsbürgerliches Engagement” steigern, etwa mit einem Bruttoentgelt von etwa 2.600 Euro monatlich. Die Ausbildung für Grundwehrdienstleistende für sechs Monate soll Sicherungs- und Wachdienste sowie den sogenannten Heimatschutz umfassen. Wer länger bleibt, kann sich auf Wunsch spezialisieren; dafür sind weitere berufliche Förderungen möglich. Wer sich für ein Jahr oder länger verpflichtet, erhält bis zu 3.500 Euro Zuschuss zum Pkw- oder Lkw-Führerschein.

Unfreiwillig in den Krieg zu ziehen, davor schützt Artikel 4 des Grundgesetzes: “Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.” Es gibt jederzeit die Möglichkeit, beim örtlichen Karrierecenter der Bundeswehr einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen; ein Weg, den 2024 laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 2.241 Personen gegangen sind, mehr als doppelt so viele wie noch 2022. Die Anerkennung gilt im Prinzip lebenslang.