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Wahlalter 14 Jahre

Auch obere Altersgrenze von 75 Jahren könnte angepasst werden

BIELEFELD – Das Mindestalter für die Teilnahme an Kirchenwahlen wird von 16 auf 14 Jahre gesenkt. Das hat die westfälische Landessynode jetzt beschlossen; zum Tragen kommt die Änderung schon bei der nächsten Presbyteriumswahl im Februar 2016. Dabei ist weder die Zulassung zum Abendmahl noch die Konfirmation mehr Voraussetzung für das Stimmrecht.
Zum Dank für das Abstimmungsergebnis entrollten Jugendliche noch auf der Synode ein großes Plakat.
Auch eine andere Altersgrenze wird diskutiert: Bisher mussten Presbyterinnen und Presbyter ihr Amt am 75. Geburtstag niederlegen. Zur Zeit läuft nach Auskunft des theologischen Vizepräsidenten Albert Henz ein Stellungnahmeverfahren zu der Möglichkeit, die Amtsperiode auch über das Alter von 75 hinaus noch zu Ende zu führen. Entschieden wird das auf der nächsten Landessynode. leg