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Vorstoß gegen Homo-Ehe in USA gescheitert – Expertin: Gefahr bleibt

Die gleichgeschlechtliche Ehe in den USA bleibt bestehen. Ein aufsehenerregender, aber letztlich zweckloser Antrag dagegen ist gescheitert. Eine Expertin sieht die Homo-Ehe aber weiter unter Druck.

In den USA ist ein Vorstoß, die gleichgeschlechtliche Ehe wieder verbieten zu lassen, gescheitert. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte es am Montag ab, das entsprechende Grundsatzurteil “Obergefell v. Hodges” von 2015 nochmals zu überprüfen.

Eine frühere Standesbeamtin aus dem Bundesstaat Kentucky hatte sich an den Supreme Court gewandt. Sie hatte 2015 einem gleichgeschlechtlichen Paar die Eheschließung verweigert und war dafür zu Entschädigungszahlungen von rund 360.000 US-Dollar und fünf Tagen Haft verurteilt worden. Die Frau berief sich auf ihre religiösen Rechte. Demnach hätte es gegen ihren christlichen Glauben verstoßen, zwei Männern die Ehe zu erlauben.

Dass “Obergefell v. Hodges” gekippt werden könnte, ist aus Sicht der US-Expertin Julia Simon trotz der aktuellen Entscheidung nicht ausgeschlossen. “Die Ablehnung von ‘Obergefell v. Hodges’ ist in sehr konservativen Kreisen und der religiösen Rechten in den USA durchaus verbreitet”, sagte die Bremer Soziologin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies stehe in einem größeren Kontext der Nichtanerkennung oder Zurückdrängung der Rechte sexueller Minderheiten in unterschiedlichen Lebensbereichen. In einigen Bundesstaaten seien etwa Maßnahmen gegen die Verbreitung vermeintlicher “LGBTQ-Propaganda” vorangetrieben worden. Zugleich erhielten umstrittene Konversionstherapien, die Homosexualität als Krankheit behandeln, mehr Aufmerksamkeit.

Auch unter den Richtern des mehrheitlich konservativ besetzten Supreme Court sieht Simon durchaus ein Interesse, das Urteil zu revidieren. So seien drei Richter, die 2015 in der Minderheit gegen den Schutz der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Bundesebene stimmten, noch immer im Amt.

Sollte es am Ende tatsächlich zu einer Aufhebung kommen, hätte das für bereits verheiratete homosexuelle Paare laut der Expertin zwar zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen. Eine nachträgliche Aberkennung sei nicht möglich. “Allerdings gibt es in circa 30 Staaten weiterhin theoretisch Gesetze, Statuten oder Verfassungszusätze, die die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern oder Partnerinnen verbieten. Sie sind seit dem Grundsatzurteil inaktiv, wurden allerdings auch nie formal aufgehoben”, erklärte Simon. “Sollte ‘Obergefell v. Hodges’ revidiert werden, könnten sie wieder greifen und ein Feld für weitergehende Diskriminierung öffnen.”