Wer seinen Vornamen und Geschlechtseintrag ändern möchte, kann dies ab sofort einfach beantragen. Grundsätzlich gelte eine dreimonatige Wartefrist, teilte das rheinland-pfälzische Familienministerium in Mainz am Donnerstag mit. Somit könne eine Änderung ab Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November vollzogen werden.
Bisher galt nach Angaben des Ministeriums seit mehr als 40 Jahren das Transsexuellengesetz, das vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen als verfassungswidrig eingeschätzt und außer Kraft gesetzt wurde. „Die hohen Hürden durch ein Gerichtsverfahren, zwei kostenpflichtige psychiatrisch-psychologische Gutachten und Alltagstests wurden von den Betroffenen als bevormundend, diskriminierend und entwürdigend empfunden.“