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Verweigerte Auskünfte: Landesbeauftragter beanstandet Verwaltungen

Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, hat mehrere Gemeindeverwaltungen wegen ihres restriktiven Umgangs mit Bürgeranfragen kritisiert. Die Arbeit der Verbandsgemeinden Bad Breisig, Wöllstein und Thalfang sei von ihm offiziell beanstandet worden, sagte Kugelmann am Dienstag in Mainz. Die jeweiligen Verwaltungen hätten Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teilweise auch Schreiben seines Büros einfach ignoriert.

Mit 248 Informationsfreiheitsanträgen, in denen Bürger oder auch Behörden Kugelmann um Vermittlung oder Beratung baten, sei ein neuer Höchststand erreicht worden, berichtete Kugelmann. In fast allen Fällen – nämlich in 245 – hätten Bürger schließlich die begehrten Auskünfte oder Unterlagen doch erhalten, oder aber die Ablehnungsgründe hätten sich als überzeugend erwiesen.

Die Verwaltung in Bad Breisig habe seinem Büro hingegen „besonders viel Kummer gemacht“. Dort interessierten sich Bürger für die Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro, das ein Gutachten zu Ausgleichsflächen für eine Baumaßnahme erstellen sollte. Zuerst hätten die Antragsteller die Auskunft erhalten, es existierten lediglich mündliche Vereinbarungen zu dem Auftrag im Umfang von über 20.000 Euro. Im Laufe des langwierigen Verfahrens habe die Verwaltung irgendwann eingeräumt, dass es doch schriftliche Unterlagen gebe, deren Herausgabe aber abgelehnt. Aus Sicht des Landesbeauftragten sei das Vorgehen der Behörde rechtswidrig.

Kugelmanns Büro konnte auch dazu beitragen, dass einem Antragsteller Auskünfte über Hochwassermeldeübungen ausgehändigt wurden. Das zuständige Mainzer Umweltministerium hatte dies zunächst mit dem Verweis auf die vermeintliche Vertraulichkeit der Unterlagen abgelehnt. Später habe sich dann herausgestellt, dass es sogar bereits eine geschwärzte Version der Dokumente gab, in der persönliche Kontaktdaten unkenntlich gemacht worden waren, die dem Antragsteller schließlich bereitgestellt wurden.

Ein kurioser Fall ereignete sich im Landkreis Trier-Saarburg, wo die Kreisverwaltung einem Antrag auf Zugang zu baurechtlichen Unterlagen nicht zeitnah nachkommen konnte. Die Behörde hatte dem Antragsteller mitgeteilt, die Akten befänden sich in einem Kellerraum, der so stark von Schimmel befallen sei, dass er nur noch mit Schutzanzügen betreten werden dürfe. Alle Papiere aus diesem Keller müssten einzeln von einer Spezialfirma gereinigt werden. „Es gibt gesundheitsgefährdende Akten“, kommentierte Kugelmann den Fall. „Das war uns vorher auch nicht bekannt.“

Das 2015 beschlossene rheinland-pfälzische Transparenzgesetz verpflichtet die Behörden im Land zu weitreichenden Auskünften auf Bürgeranfragen. Allerdings gibt es nach wie vor zahlreiche Ausschlusskriterien. Der Landesbeauftragte kann bei Konfliktfällen vermitteln, hat aber keine rechtliche Handhabe, die Herausgabe von Informationen und Unterlagen zu erzwingen.