Der Handelskonzern Rewe darf sein geplantes Logistikzentrum an der A45 bei Wölfersheim weiterhin vorerst nicht bauen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel teilte am Freitag mit, er habe eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen (AZ.: 3 B 335/23) vom Februar bestätigt. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag gefallen war, sei nicht anfechtbar.
Der dritte Senat des Verwaltungsgerichtshofs entschied, dass Auswirkungen auf die Umwelt durch den Bau des Logistikzentrums nur unzureichend geprüft worden seien. In der Nähe des Standorts liegt ein Vogelschutzgebiet. Gegen die Baugenehmigung hatte der hessische Landesverband des Bunds für Umwelt- und Naturschutz Deutschland geklagt, seine erfolgreiche Beschwerde hat für den Bau nun aufschiebende Wirkung.