Artikel teilen:

Verhandlung zur Klage eines Contergan-Geschädigten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 9. Juli zu Ansprüchen eines Geschädigten im sogenannten Contergan-Skandal Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre. Der 1961 geborene Kläger habe 2011 bei der Conterganstiftung die Gewährung von gesetzlich festgelegten Leistungen beantragt, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Die Beteiligten streiten nun darüber, ob der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen hat. (BVerwG 5 C 2.24)

Der Kläger hatte in dem Verfahren Atteste und Arztberichte vorgelegt. Die von ihm konkret benannten Fehlbildungen sind seiner Ansicht nach darauf zurückzuführen, dass seine verstorbene Mutter während der Schwangerschaft das Medikament Contergan eingenommen habe.

Eine Kommission aus medizinischen Sachverständigen kam schließlich zu dem Ergebnis, dass der Antrag abzulehnen sei. Ein entsprechender Bescheid ging Anfang Dezember 2015 an den Kläger.

Das Beruhigungsmedikament galt mit Blick auf Nebenwirkungen als besonders sicher. Nach der Einnahme von Contergan war es jedoch zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen gekommen. Der Skandal wurde in den Jahren 1961 und 1962 aufgedeckt.

Die Berufung des Klägers nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hatte teilweise Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte, dass ein besonderes Verfahren für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen unter Beteiligung eines mit besonderer Sachkunde besetzten Gremiums notwendig sei. Dieser Weg sei im vorliegenden Fall nicht eingehalten worden.