Vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster wird heute (Donnerstag) das Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall fortgesetzt. Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war am 13. März ohne Urteil vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen die Verhandlung in die Länge gezogen. Für die mündliche Verhandlung setzte das Gericht bis zum 3. Juli vorsorglich 13 Sitzungstage fest.
In einem der drei Berufungsverfahren vor dem OVG Münster soll die Frage geklärt werden, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In zwei weiteren Verfahren geht es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie um die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.