Die Vergabe der Medienrechte für die Fußballspiele der Bundesliga und 2. Bundesliga hat eine wichtige Hürde genommen: Das Bundeskartellamt teilte am Dienstag mit, man sei zu der vorläufigen Bewertung gekommen, dass man die Umsetzung des Modells der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 tolerieren könne. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist dabei nicht mehr ausgeschlossen, dass ein Bieter alle Live-Rechte erwerben kann.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Für die anstehende Vergabe der Medienrechte war uns wichtig, dass für die Zuschauerinnen und Zuschauer auch in Zukunft eine zeitnahe, frei empfangbare Highlight-Berichterstattung verfügbar ist.“ Damit müssten die wesentlichen TV-Verbreitungswege verfügbar bleiben und nicht allein auf das Internet beschränkt werden.
Nach dem Modell der DFL sollen die Pay-Live-Übertragungsrechte für die Spiele der Bundesliga in vier Paketen vergeben werden: Konferenz Samstagnachmittag, Einzelspiele am Samstagnachmittag sowie am Freitag, Top-Spiel am Samstagabend und Einzelspiele Sonntag. Für sämtliche Bundesligaspiele sind zudem gesonderte Pakete für die zeitnahe Highlight-Berichterstattung im frei-empfangbaren Fernsehen vorgesehen.
Den Verzicht auf das Alleinerwerbsverbot (No-single-buyer rule) bei Live-Rechten begründete Mundt mit geänderten Marktverhältnissen durch Akteure wie DAZN, RTL und Amazon und deren innovativen Angeboten. Genau dieser Wettbewerb um Innovation bei der Verbreitung der Inhalte sei ein wichtiges Ziel der No-Single-Buyer-Rule gewesen. Ein Erwerb der Live-Bundesligarechte durch mehrere Erwerber bleibe aber grundsätzlich möglich.