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Verfassungsgericht stärkt Kirchen in arbeitsrechtlichem Streit

Dass ein Pfarrer Kirchenmitglied sein muss, ist klar. Doch in welchen Fällen dürfen kirchliche Arbeitgeber Stellenbesetzungen an eine Kirchenmitgliedschaft knüpfen? Nun entschied das höchste deutsche Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kirchen im Streit um ihr Arbeitsrecht gestärkt. Der Zweite Senat gab in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie im Rechtsstreit mit der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger statt.

Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie Egenberger für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Die konfessionslose Bewerberin sah darin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen. Das Verfassungsgericht entschied nun, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletze die Diakonie in ihrem im Grundgesetz verankerten religiösen Selbstbestimmungsrecht.

Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben – ohne Erfolg. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention.