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Verfassungsgericht in Uganda bestätigt Anti-Homosexuellen-Gesetz

Das Verfassungsgericht in Uganda hat das vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Anti-LGBT-Gesetz weitgehend bestätigt. In ihrem Urteil vom Mittwoch erklärten die Richter laut einem Bericht der ugandischen Zeitung „Monitor“ das Regelwerk bis auf wenige Passagen für verfassungskonform. Damit drohen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-Personen in dem ostafrikanischen Land weiter drakonische Strafen.

Das international kritisierte Regelwerk ist eines der schärfsten Anti-LGBT-Gesetze weltweit. Es sieht teils lange Haftstrafen und bei „schweren Fälle von Homosexualität“ sogar die Todesstrafe vor. Auch Menschen, die queere Personen unterstützen, können juristisch belangt werden. Mehrere Aktivistinnen hatten Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Das Gesetz war im Mai 2023 von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet worden. Unterstützer des Regelwerks geben an, damit Kinder vor „homosexueller Propaganda“ schützen zu wollen.

In ihrem Urteil machten die Richter laut „Monitor“ keine grundlegenden Einwände gegen das Gesetz geltend, strichen aber einzelne Passagen. So können etwa Vermieter nicht mehr mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden, wenn sie Räume an Homosexuelle vermieten. Für die Übertragung einer tödlichen Krankheit wie HIV durch homosexuellen Sex kann nicht mehr die Todesstrafe verhängt werden.

Menschenrechtsorganisationen reagierten bestürzt auf die Entscheidung des Gerichts. „Queere Menschen stehen weiter im Fadenkreuz“, sagte der Gründer der Organisation „Let’s Walk Uganda“, Edward Mutebi.

Das Bündnis Queere Nothilfe Uganda, ein Zusammenschluss von Organisationen und Einzelpersonen aus Uganda, Ghana und Deutschland, forderte die Bundesregierung auf, humanitäre Visa für queere ugandische Aktivistinnen und Aktivisten auszustellen. Zudem müssten Sanktionen gegen die Drahtzieher des Gesetzes erlassen werden, sagte Stephan Jäkel von dem Bündnis.

Die ugandische Menschenrechtsorganisation HRAPF warnte, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts Menschenrechtsverletzungen befeuern werde. In einem Bericht dokumentiert die Organisation seit dem Einbringen des Gesetzes im Parlament im Februar 2023 mehr als 170 Fälle von Folter und erniedrigender Behandlung. Darunter seien auch mindestens 18 erzwungene Analuntersuchungen auf Anordnung der Polizei.

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) befürchtet eine Zunahme der Verfolgung queerer Menschen in Uganda. Das Gesetz verfolge das Ziel, LGBT-Personen zu kriminalisieren „und durch staatliche Verfolgung systematisch auszulöschen“, sagte Philipp Braun aus dem LSVD-Bundesvorstand.

Laut Amnesty International hat sich die Lage für Homosexuelle in zahlreichen afrikanischen Ländern deutlich verschlechtert. Einem Bericht zufolge wurden im vergangenen Jahr in mehreren Staaten diskriminierende Gesetze ins Parlament eingebracht oder verabschiedet. In Ghana stimmte das Parlament Ende Februar für eine schärfere Verfolgung queerer Menschen.