Nach dem Tod eines früheren Pastors hat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe ein gegen ihn begonnenes Disziplinarverfahren wegen sexualisierter Gewalt eingestellt. Dem Pastor war vorgeworfen worden, im Zeitraum zwischen 1992 und 2006 sexuellen Missbrauch an mehreren Betroffenen verübt zu haben. In dieser Zeit war er als landeskirchlicher Pastor beurlaubt und bis zu seinem Ruhestand in einer geistlichen Gemeinschaft in Göttingen tätig.
„Mit dem Tod endet das eingeleitete Disziplinarverfahren von Gesetzes wegen“, sagte Kirchensprecher Ulrich Hinz am Mittwoch in Bückeburg. Dennoch werde der Fall erfasst und aufgearbeitet. Die Landeskirche habe die „Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission“ (URAK) für Niedersachsen und Bremen gebeten, den Fall aufzunehmen. Es gehe auch darum, bereits existierende Präventionskonzepte möglicherweise anzupassen.
Die Landeskirche Schaumburg-Lippe war für das Verfahren zuständig, weil sie die letzte landeskirchliche Dienstherrin des Beschuldigten vor seiner Beurlaubung war. Der Pastor war dort von 1982 bis 1992 in der Jugend- und Studierendenarbeit tätig. Aus dieser Zeit haben sich nach Kirchenangaben jedoch keine Betroffenen gemeldet.
Vor 1982 arbeitete der Pastor in der benachbarten Landeskirche Hannovers. Beide Kirchen waren deshalb gemeinsam gegen ihn vorgegangen. Zuvor hatten sich Betroffene an die hannoversche Landeskirche gewandt und ihre Vorwürfe geschildert.
Die schaumburg-lippische Kirche hatte vor vier Monaten mögliche weitere Betroffene aufgerufen, sich zu melden. Es habe sich aber nichts Weiteres in dem Fall ergeben, sagte Hinz. Weiterhin seien Betroffene oder deren Bezugspersonen aufgerufen, sich bei Vorfällen und Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt vertraulich an kirchliche und außerkirchliche Ansprechpersonen zu wenden.