Die Deutschen vererben und verschenken immer mehr. Das beschert auch dem Staat Rekordeinnahmen durch Erbschafts- und Schenkungssteuern. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, haben die Finanzverwaltungen 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt.
Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich zugleich um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (minus 4,5 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (plus 24,9 Prozent).
Hohe Erbschaft- und Schenkungsteuern erfreuen den Staat
Die höheren Summen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen nach Angaben der Statistiker insbesondere auf einem Anstieg von übertragenem Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (plus 81,3 Prozent). Außerdem wurden 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (plus 19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) von 45,6 Milliarden Euro (plus 18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (plus 7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.
2023 wurden Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei machte das geschenkte Betriebsvermögen 24,8 Milliarden Euro aus, eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus wurde geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Milliarden Euro und damit 29,6 Prozent mehr als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte übrige Vermögen stieg bei Schenkungen auf 15,3 Milliarden Euro (plus 13,0 Prozent).