Wenn Verbraucher mit ihren Daten bezahlen, ist das juristisch gesehen kein „Preis“. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies deshalb eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe geklagt, weil er die Nutzung der App „Lidl Plus“ nicht wie beworben für kostenlos halte, teilte das Oberlandesgericht mit.
