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Verbraucherzentrale für klares Nennen von Alkohol in Adventskalendern

Viele Adventskalender enthalten Alkohol, auf der Packung ist das aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. So hat ein Test der Verbraucherzentrale Bremen mit 80 Kalendern verschiedener Hersteller ergeben: 37 enthielten Alkohol, 43 waren alkoholfrei, wie die Verbraucherzentrale am Mittwoch mitteilte. Von den alkoholhaltigen Adventskalendern wiesen aber lediglich acht auf der Vorderseite auf den Alkoholgehalt hin.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung gelte zwar lediglich, dass enthaltener Alkohol auf der Zutatenliste angegeben werden müsse, erläuterten die Verbraucherschützer. Ein zusätzlicher Warnhinweis auf der Vorderseite sei nicht verpflichtend. „Viele Eltern gehen jedoch davon aus, dass Schokoladenkalender mit verspieltem und kindergerechtem Design immer alkoholfrei sind“, warnte Helena Nareyka, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Kleine Angaben auf der Rückseite würden deshalb leicht übersehen.

Ausgerechnet die neun der untersuchten Produkte mit Alkohol, die mit Motiven wie einem Weihnachtsmann oder Spielzeug besonders ansprechend für Kinder gestaltet seien, hätten keinen Hinweis auf der Vorderseite, hieß es. Die wenigen Adventskalender, die dagegen einen Hinweis gut sichtbar platzieren, richteten sich in ihrer Gestaltung eher an Erwachsene.

Bei zwölf Kalendern sei nur in der Zutatenliste ersichtlich, dass Alkohol enthalten ist, hieß es weiter. 17 kennzeichneten ihn auf der Rückseite, beispielsweise in der Übersicht der enthaltenen Pralinen. Eltern sollten deshalb auch bei Verweisen wie „Likör“ oder „Marc de Champagne“ aufmerksam sein. „Wenn Kinder durch die Gestaltung angesprochen werden, sollte klar und deutlich auf Alkohol hingewiesen werden“, forderte Nareyka. „Die Verbraucherzentrale schaut sich nun seit mehreren Jahren die Kennzeichnung von Alkohol in Adventskalender an – verbessert hat sich eigentlich nichts.“