Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sieht auch nach Abschluss des ToreG-Projekts des Landeskriminalamtes NRW weiterhin „Anerkennungslücken für Todesopfer rechter Gewalt“. So habe das Projekt zu Todesopfern rechter Gewalt in NRW (ToreG) von den 30 überprüften Fällen der vergangenen Jahrzehnte lediglich sieben Fälle Tätern mit einer mutmaßlich rechtsextremistischen Gesinnung zugeordnet, teilte der Verband am Donnerstag anlässlich der Vorstellung des Projekts im Innenausschuss des NRW-Landtages mit.
So sei etwa der durch einen Rechtsradikalen verübte Mord an drei Polizisten in Dortmund und Waltrop vom Juni 2000 nicht als Tat mit rechtsradikalem Hintergrund bewertet worden. Auch Brandanschläge auf Wohnhäuser in Duisburg, Paderborn und Köln wurden von der Expertengruppe des LKA nicht als rechtsextremistisch motivierte Taten eingeschätzt. Überlebende und Hinterbliebene der Brandanschläge seien im Rahmen des Projekts zudem nicht angehört und auch nicht über die Überprüfung der Fälle informiert wurden, kritisierte der Verband.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sieht in der Arbeit des ToreG-Projekts trotz der Kritik aber auch eine „Signalwirkung“ für andere Betroffene. So sei nun etwa der Mord an einem Wohnungslosen in Velbert von 1995 oder der Mord an einem Punk in Dortmund von 2003 als rechtsextremistisch motiviert anerkannt worden.
Ein vom NRW-Innenministerium einberufenes Expertenteam hatte 30 Gewaltdelikte aus den Jahren 1984 bis 2020 daraufhin überprüft, ob dabei ein rechtsextremistisches Motiv der Täter vorlag. Das Ergebnis wurde in dieser Woche vorgestellt. Anlass für die Einberufung der Experten war die Neubewertung eines Falles aus dem Jahr 2003 in Overath, der nachträglich als rechtsextremes Tötungsdelikt anerkannt worden war.
Die Expertengruppe unter Leitung eines Politikwissenschaftlers hatte dabei Gerichtsurteile und Verfahrensakten hinzugezogen. Im Endergebnis bewerteten die Experten sieben Taten als mutmaßlich rechtsextremistisch motiviert. Dabei handelt es sich um fünf Tötungsdelikte, ein versuchtes Tötungsdelikt und eine Körperverletzung.