Das Amtsgericht Hanau hat den Vater des Attentäters vom 19. Februar 2020 zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Das Gericht habe ihn der Beleidigung, üblen Nachrede, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz für schuldig gesprochen, sagte Staatsanwalt Markus Jung am Donnerstag in Hanau dem Evangelischen Pressedienst (epd). In der Verhandlung seien drei Anklagen und sechs Strafbefehle zusammengefasst worden. Die Tatzeiträume erstreckten sich auf die Zeit zwischen Januar 2021 und Juli 2023. Die Strafe sei in 360 Tagessätzen zu je 60 Euro zu zahlen.
Der Rentner war in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden. Er soll Angehörige der Opfer des rassistischen Anschlags seines Sohnes, der neun Menschen aus Einwandererfamilien, seine Mutter und sich selbst erschossen hatte, beleidigt und bedroht haben. Der alleinerziehenden Mutter eines Opfers habe er sich trotz Annäherungsverbot mehrfach in bedrohlicher Weise genähert. Teilnehmer einer Demonstration habe er rassistisch beleidigt, auch habe er Polizisten beleidigt. Zu Beginn des Prozesses mussten Polizisten den Angeklagten zwangsweise in den Gerichtssaal tragen, nachdem er von selbst nicht erschienen war.