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Urteil zum rechtsextremen “Compact”-Magazin erwartet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will im Fall der Klage gegen das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins am Dienstag sein Urteil verkünden. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungstage am 10. und 11. Juni.

Das Bundesinnenministerium hatte mit einer vereinsrechtlichen Verfügung vom 5. Juni 2024 die „Compact-Magazin GmbH“ sowie die „Conspect Film GmbH“ als deren Teilorganisation verboten und aufgelöst. Dagegen wurde Klage eingereicht. (BVerwG 6 A 4.24)

Das Bundesverwaltungsgericht ist nach eigenen Angaben in dem Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständig. Die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen führen in ihrer Klage vor allem an, dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass die „Compact“-Unternehmen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Dies komme insbesondere in zahlreichen Beiträgen in ihren Print- und Online-Formaten zum Ausdruck.

In einem vom Kläger angestrengten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 zunächst teilweise und vorläufig außer Vollzug gesetzt (BVerwG 6 VR 1.24). Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.

Die „Compact-Magazin GmbH“ gibt das monatlich erscheinende „Compact-Magazin für Souveränität“ sowie weitere Print-Formate heraus. Darüber hinaus veröffentlicht sie im Internet unter anderem in ihrem YouTube-Kanal „Campact-TV“.