Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will heute (Dienstag) sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins verkünden. Von der Entscheidung hängt ab, ob das Magazin weiterhin erscheinen darf oder nicht.
Das Bundesinnenministerium hatte im Juni 2024 mit einer Verfügung die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH verboten und aufgelöst. In einem Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Erscheinen des Magazins vorerst und unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen.
Die Unternehmen führen in ihrer Klage vor allem an, dass das Verbot eines Presse- und Medienunternehmens nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Das Bundesinnenministerium begründete sein Verbot indes damit, dass sich „Compact“-Beiträge gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.