Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies eine Beschwerde der AfD in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar (AZ. 1 S 1798/23).
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte, dass „die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt vorliegen“. Konkret heißt es in dem Beschluss, dass es etwa Anhaltspunkte einer Ungleichbehandlung von deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund gegenüber denjenigen ohne Migrationshintergrund gebe.
„Äußerungen wie ‘der große Volksaustausch’ oder ‘Umvolkung’ behaupten tendenziell eine Gefahr des Untergangs des Volkes durch Migration“, hieß es weiter. Dies habe den Zweck, die verfassungsgemäße Ordnung der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen.
Darüber hinaus sieht das Verwaltungsgericht Anhaltspunkte dafür, „dass Muslime mit einer Vielzahl von pauschalen Äußerungen herabgewürdigt werden sollen“. Dies verletzte sie in ihrer Menschenwürde.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 öffentlich gemacht, dass es die Partei beobachtete. Einen vom Heimatverband der Bundesvorsitzenden Alice Weidel dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November vergangenen Jahres ab.