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Urteil: Sauerstoffgerät abgestellt – Ausweisung ist rechtmäßig

Eine 75-jährige Straftäterin muss Deutschland verlassen. Sie hatte einer Covid-Patientin das Sauerstoffgerät abgestellt. Weil es ihr zu laut piepte. Wenig später starb die Patientin.

Eine heute 75-jährige Türkin, die während der Corona-Pandemie ihrer Krankenhaus-Bettnachbarin das überlebenswichtige Sauerstoffgerät ausschaltete, muss Deutschland verlassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Demnach hat die Frau wegen der Straftat ihre seit 2005 geltende Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verwirkt.

Die von der Frau beim Verwaltungsgerichtshof angestrengte Klage auf Zulassung der Berufung gegen ihre Ausweisung wurde abgewiesen. Sie muss Deutschland nun verlassen; tut sie das nicht, droht ihr die zwangsweise Abschiebung. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Die Frau lag im November 2022 wegen einer Covid-Infektion auf der Isolierstation einer Mannheimer Klinik. Im Nachbarbett erhielt eine 79 Jahre alte, schwer an Covid erkrankte Patientin über einen Schlauch unter und in der Nase Sauerstoff. Das Sauerstoffgerät schlug mehrmals akustischen Alarm, weil sich die Frau unbewusst den Schlauch vom Gesicht gezogen hatte. Weil sich die heute 75-jährige Türkin von dem Warnton gestört fühlte, schaltete sie das Sauerstoffgerät komplett ab.

Beim ersten Mal entdeckte dies das Klinikpersonal rechtzeitig und warnte die Frau, dass die Abschaltung lebensgefährlich für die Mitpatientin sei. Dennoch schaltete sie es wenig später erneut ab. Der Gesundheitszustand der Patientin verschlechterte sich und sie starb wenige Tage später auf der Intensivstation.

Das Landgericht Mannheim verurteilte die Frau 2023 daher wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Haftstrafe. Auch wenn das Gericht nicht eindeutig das Abschalten der Sauerstoffzufuhr als alleinige Todesursache feststellte. Im August 2025 wurde die Frau vorzeitig aus der Haft entlassen.

Die Karlsruher Verwaltungsrichter hatten in ihrem Urteil festgestellt, dass die Frau mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sei. Auch zeige sie kein Mitgefühl und kein Unrechtsbewusstsein. Bei der schweren Straftat habe die Frau die eigenen Interessen rücksichtslos über die der besonders gefährdeten Mitpatientin gestellt, heißt es in dem Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts vom April 2025.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung. Es gebe keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Die Karlsruher Richter hatten betont, dass der Frau wegen ihres Alters grundsätzlich ein hohes Bleibeinteresse zustehe. Deutschland habe aber wegen der Straftat ein “schwerwiegendes Ausweisungsinteresse”. Eine Rückkehr in die Türkei sei der Frau auch deshalb zuzumuten, weil sie dort eine Eigentumswohnung besitze und drei ihrer fünf Kinder aus Deutschland dorthin zurückgekehrt seien, sie also ein “dichtes familiäres Auffangnetz” habe.