Klimaschutz ist laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ein Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz der Schweiz habe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention für Menschenrechte verletzt, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag in einem wegweisenden Klima-Urteil. Geklagt hatte der Schweizer Verein der Klimaseniorinnen.
Artikel teilen: