Sie war “nur” Stenotypistin im Büro des Lagerkommandanten des NS-Konzentrationslagers Stutthof nahe Danzig. Jetzt bestätigte der Bundesgerichtshof ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen.
Die Verurteilung einer ehemaligen KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zu mehrtausendfachem Mord ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden.
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte ein Urteil des Landgerichts Itzehoe von 2022, das die heute 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen im Konzentrationslager Stutthof zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte.
Sie war Stenotypistin im Büro des Lagerkommandanten von Stutthof nahe Danzig (Gdansk). Sie organisierte zwischen Juni 1943 und April 1945 den Schriftverkehr des Lagerkommandanten. Die Angeklagte war damals 18 beziehungsweise 19 Jahre alt, darum wurde sie nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Das Landgericht Itzehoe war zu der Überzeugung gelangt, dass die Schreibarbeit der Frau für die Organisation des Lagers und die Durchführung der systematischen Tötung notwendig gewesen sei. Ihre Revision wurde nun verworfen.
Insgesamt wurden mehr als 60.000 Menschen, vor allem Juden, in Stutthof ermordet. Das Revisionsverfahren vor dem BGH galt als einer der letzten KZ-Prozesse vor einem deutschen Gericht.