Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Journalisten keine Auskünfte über den Erwerb und den Einsatz der Spionage-Software „Pegasus“ geben. Der BND habe plausibel dargelegt, dass solche Auskünfte seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten, heißt es in der am Donnerstag in Leipzig veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Geklagt hatte der Chefredakteur des Internet- und Rechercheportals „FragDenStaat“, Arne Semsrott.
Mithilfe der Software „Pegasus“ können mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS oder Android ausgespäht werden. Sie ermöglicht einen Zugriff auf Daten sowie die Aktivierung von integrierten Mikrofonen und Kameras. Die Software wurde den Angaben zufolge von dem israelischen Technologieunternehmen NSO Group Technologies Limited entwickelt.
Der Kläger hatte Auskunft zum Erwerb und Einsatz der Software „Pegasus“ durch den BND beantragt. Er wollte damit grundsätzlich klären, inwieweit Geheimdienste über ihre Spionage-Tätigkeiten Auskünfte erteilen müssen. Laut Urteil kann er sich zwar auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen, ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch stünde ihm aber nicht zu.
Zur Begründung hieß es, den erbetenen Auskünften stünden überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Die Fragen zielten auf die Offenlegung der aktuellen nachrichtendienstlichen Arbeitsweise und Methodik des BND ab. Dies könne mittelbar auch operative Vorgänge gefährden. Zudem wären die Informationen für ausländische Nachrichtendienste von bedeutendem Interesse.