Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) hat ihre Kritik am Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition erneuert. „Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages ist grob fahrlässig“, sagte sie der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Die Ampelkoalition hat es versäumt, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen.“ Die Koalition sei „mit diesem hanebüchenen Gesetz vollkommen über das Ziel hinausgeschossen“.
Insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sei das Gesetz „unverantwortlich“, betonte die CSU-Politikerin. „Die wenigsten Jugendlichen fühlen sich in ihrem Körper wohl während der Pubertät, söhnen sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus.“
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am Freitag (1. November) in Kraft. Trans- und intergeschlechtliche Menschen können künftig ihren amtlichen Geschlechtseintrag deutlich leichter ändern. Die Änderung wird ein bloßer Verwaltungsakt. Die entsprechende Erklärung muss drei Monate vor der förmlichen Abgabe beim Standesamt angemeldet werden.
Derzeit sind nach dem Transsexuellengesetz ärztliche Begutachtungen mit intimsten Fragen für die Änderung des Geschlechtseintrags notwendig, was von Betroffenen als entwürdigend empfunden wird. Auch für Minderjährige kann der Geschlechtseintrag geändert werden. Jugendliche ab 14 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben, nicht aber gegen den Willen des Kindes.
Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden. Auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung hat das Gesetz keine Auswirkung.