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Unesco legt völkerrechtliche Regelungen zu Neurotechnologien fest

Wer darf in unsere Gedanken schauen? Die Unesco zieht Grenzen für Geräte, die Gehirndaten erfassen. Die Freiheit des Denkens bleibe unantastbar, sagt die Präsidentin der Deutschen Kommission.

Die Unesco hat eine Empfehlung zum Umgang mit Anwendungen und Geräten verabschiedet, die neuronale Daten erfassen. Erstmals liege damit ein internationaler Rahmen für die Nutzung von Neurotechnologien vor, teilte die Deutsche Unesco-Kommission am Mittwoch in Bonn mit. Die Empfehlung regelt etwa den Einsatz von Smartwatches und anderen sogenannten Wearables.

Die Einsatzgebiete entsprechender Technologien seien darüber hinaus unter anderen medizinische und therapeutische Anwendungen, etwa für Menschen mit Behinderungen. Für diese schaffe die Empfehlung forschungs- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und verknüpfe diese mit klaren Leitplanken. Als diese nennt die Wissenschaftsorganisation der Vereinten Nationen verbindliche Zustimmungsregeln für individuelle Anwendungen sowie Schutzpflichten insbesondere für Kinder und Jugendliche.

“Neurotechnologien müssen die Menschen stärken, nicht steuern”, erklärte die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer. Mit der Ethik-Empfehlung setze die Unesco einen klaren Rahmen: “Die Freiheit des Denkens bleibt unantastbar, Gehirndaten werden unter Achtung von Würde, Autonomie und Rechten genutzt – bei zugleich verlässlichen, forschungsfreundlichen Rahmenbedingungen.”

Verabschiedet wurde die Empfehlung auf der 43. Unesco-Generalkonferenz, die aktuell in Usbekistan stattfindet. Die 194 Mitgliedsstaaten seien nun aufgefordert, die Bestimmungen zügig in nationales Recht zu überführen.