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UN kritisieren Österreichs Umgang mit Asylsuchenden

Traumatisierte Flüchtlinge in haftähnlichen Bedingungen und ohne Zugang zu medizinischer Betreuung: Diese Praxis muss aufhören, verlangt ein Bericht des UN-Komitees gegen Folter.

Ein UN-Gutachten beanstandet den Umgang Österreichs mit Asylsuchenden, die Opfer von Folter sind oder ein psychisches Leiden haben. Die Inhaftierung von Personen mit psychischen Problemen in sogenannten Sicherheitszellen in Abschiebeeinrichtungen müsse unverzüglich aufhören, verlangte der UN-Ausschuss gegen Folter in seinem turnusmäßigen Bericht am Freitag in Genf.

Österreich müsse dafür sorgen, dass schutzbedürftige Asylsuchende wie Opfer von Folter, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt bevorzugt zu einem Asylverfahren kämen und medizinisch betreut würden. Besorgt äußerte sich der Bericht über schlechte Bedingungen in Abschiebeanstalten, besonders über mangelnde Gesundheitsfürsorge.

Weiter kritisierten die UN-Experten, dass nach österreichischem Recht Personen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen inhaftiert oder medizinisch zwangsbehandelt werden können. Dies schließe Einzelhaft, Isolationshaft, physische und chemische Ruhigstellung in gerichtsmedizinischen Einrichtungen ein, selbst für Kinder. Die Regierung solle die betreffenden Gesetze dringend überprüfen.

Dem benachbarten Liechtenstein legte der Ausschuss nahe, sein Abkommen zur Überstellung von Straftätern an den österreichischen Justizvollzug zu überprüfen. Zuvor müsse es grundlegende rechtliche Garantien gegen Folter und Misshandlung für Gefangene aus Liechtenstein geben.