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UN-Gericht entscheidet Freitag über Rückzug Israels aus Gaza

Israel muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof gegen den Vorwurf des Völkermords verteidigen. Weil bisherige einstweilige Maßnahmen aus Sicht Südafrikas nicht ausreichen, beantragte das Land neue Anordnungen.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verkündet am Freitagnachmittag seine Entscheidung über mögliche weitere Anordnungen für Israel. Angesichts der Eskalation um die Stadt Rafah und der humanitären Lage hatte Südafrika das oberste UN-Gericht gebeten, Israel einen sofortigen Truppenabzug aus dem gesamten Gazastreifen und die Zulassung von Hilfslieferungen aufzutragen.

Seinen Eilantrag vom 10. Mai begründete Südafrika damit, dass die israelische Führung einen Völkermord an den Palästinensern beabsichtige. Israel wies den Vorwurf in einer Anhörung vergangene Woche scharf zurück. Südafrika nutze die Völkermordkonvention “schamlos” aus und unterstütze die Terrororganisation Hamas, die ihrerseits auf einen Völkermord an jüdischen Israelis aus sei.

In einem früheren Eilverfahren hatte der Internationale Gerichtshof am 26. Januar von Israel Maßnahmen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung verlangt. Solche Entscheidungen sind bindend, allerdings hat das Gericht keine Zwangsmittel, sie durchzusetzen.

In einem davon unabhängigen Vorgang hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der vom Internationalen Gerichtshof zu unterscheiden ist, Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und mehrere Hamas-Führer beantragt.