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Umweltminister: Vorrang für öffentliche Trinkwasserversorgung

Das neue Bayerische Wassergesetz soll der Trinkwasserversorgung oberste Priorität einräumen. Laut Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hätten demnach „Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag. Gleichzeitig wolle man „einen Ausverkauf und eine Privatisierung des bayerischen Grundwassers verhindern“, so der Minister. Wer eine sogenannte wasserrechtliche Entnahmeberechtigung vergebe, müsse das bei der zuständigen Behörde anzeigen, die dann gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen oder die Berechtigung widerrufen könne.

Glauber verwies auf die Bilanz des Niedrigwasser-Lageberichts vom 31. Oktober. „Das Niedrigwasserjahr 2025 unterstreicht, dass unser Wasser wegen des Klimawandels einem dauerhaften Stresstest ausgesetzt ist“, betonte der Politiker. Der Bericht zeige insbesondere, dass es mit einer Mitteltemperatur von 9,3 Grad Celsius zwischen November 2024 und Oktober 2025 in Bayern um 1,5 Grad zu warm gewesen sei. Zudem seien im vergangenen Jahr südlich der Donau neun Monate zu trocken ausgefallen, nördlich der Donau waren es acht Monate.

Seit Beginn der Beobachtungen vor 74 Jahren habe es in Südbayern noch nie so wenig geregnet. Derzeit zeigten rund zehn Prozent der Messstellen an Fließgewässern in Bayern zu niedrige Werte an. Bei Messstellen von oberflächennahem Grundwasser und Quellen seien es sogar 33 Prozent. Der Ministerrat hat den Angaben zufolge vor Kurzem den Weg für die Behandlung des neuen Bayerischen Wassergesetzes im Landtag freigemacht. (3682/21.11.2025)