Umweltexperten: Infrastruktur-Gesetz ist „hochproblematisch“

Schneller bauen, aber um welchen Preis? Fachleute sehen im geplanten Infrastrukturgesetz Risiken für Umwelt und Rechtsstaat.
Umweltexperten: Infrastruktur-Gesetz ist „hochproblematisch“
Der Ausbau von Straßen und Schienen gilt künftig als öffentliches Interesse. Fachleute kritisieren: Umweltrechte bleiben auf der Strecke
Imago / Henricus Lüschen

Die von der Politik beabsichtigte Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben geht nach Einschätzung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu sehr auf Kosten des Naturschutzes. Mit dem Vorhaben, Schienen-, Autobahn, Brücken- und Wasserstraßenbau im «überragenden öffentlichen Interesse» zu behandeln, erreiche die Gesetzgebung eine neue Qualität, «die nun dezidiert auf Kosten von Naturschutz- und Umweltschutz geht», heißt es in einer veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Dies sei «in Anbetracht des schlechten Naturzustands» und weiterhin unbewältigter ökologischer Probleme «hochproblematisch».

Experten fordern klare Grenzen im Infrastruktur-Gesetz

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisieren in dem Papier das im Dezember vom Kabinett auf den Weg gebrachte «Infrastruktur-Zukunftsgesetz», das den Ausbau von Straßen beschleunigen soll. Der Bundestag muss es noch beraten. Der Sachverständigenrat erkennt die Notwendigkeit des Ausbaus an,
befürchtet aber, dass Umweltschutz mit den Plänen künftig kaum noch eine Rolle spielt. Er schlägt vor, das «überragende öffentliche Interesse» auf die Instandsetzung verteidigungsrelevanter und maroder Infrastruktur zu begrenzen.

Kritisch sieht der Sachverständigenrat auch das Vorhaben, Klagen von Verbänden gegen Bauvorhaben zu erschweren. Es könne durch empirische Daten nicht gestützt werden, dass Verbandsklagen ein relevantes Hemmnis für Infrastrukturvorhaben seien, heißt es in der Stellungnahme.

Infrastruktur-Gesetz und Umweltrecht sichern saubere Luft

Der einzige Bereich, in dem es viele Klagen gegeben habe, seien Genehmigungen von Windenergieanlagen gewesen, erklärt das Gremium. Der Ausbau erneuerbarer Energien sei aber bereits ins «überragende öffentliche Interesse» gestellt worden. Zudem hätten Verbandsklagen gegen Luftreinhaltepläne in Städten in der Vergangenheit dazu beigetragen, die Luftqualität zu verbessern. Die Verbände wirkten in solchen Fällen darauf hin, die Umsetzung geltenden Umweltrechtssicherzustellen, und dienten damit dem demokratischen Rechtsstaat.

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