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TU Chemnitz: Entscheidung zu Voigt fiel ordnungsgemäß

Die Technische Universität (TU) Chemnitz hat Vorwürfe des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) zurückgewiesen, sie habe bei der Entziehung seines Doktortitels Rechtsfehler begangen. Die Entscheidung sei rechtlich fundiert und in einem ordnungsgemäßen Verfahren getroffen worden, sagte ein Hochschulsprecher am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das Verfahren war im August 2024 mit dem Eingang einer Plagiatsanzeige bei der Geschäftsstelle der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TU Chemnitz eröffnet worden. Nach Angaben der Philosophischen Fakultät erfolgte die Entscheidung nach sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und unter Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten. Die Fakultät habe dabei ihre akademische Sorgfaltspflicht ernst genommen und während des gesamten Verfahrens nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gearbeitet.

Voigt hatte der TU Chemnitz am Mittwoch über seine Anwälte vorgeworfen, er und seine Doktorväter seien nicht persönlich gehört worden. Zudem seien während des laufenden Verfahrens neue Bewertungsregeln zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen eingeführt und in Kenntnis der Vorwürfe gegen ihn angewendet worden. Das widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der Ministerpräsident kündigte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz an.

Die Hochschule erklärte, der Fakultätsrat habe sich intensiv mit allen vorliegenden Informationen befasst. Über Verleihung und Entziehung akademischer Grade entscheide ausschließlich die Fakultät. Die Entscheidung erfolgte einstimmig.

Der studierte Politikwissenschaftler Voigt war 2008 mit der Doktorarbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert worden. Seit 2017 ist er Professor für Digitale Transformation und Politik an der Quadriga Hochschule Berlin. Voigt kündigte an, bis zu einem Abschluss des Verfahrens seine akademischen Titel nicht mehr zu führen.