Trump 2028: Wie fest steht die US-Verfassung noch?

In drei Jahren ist es vorbei mit Donald Trump als US-Präsidenten. Oder doch nicht? Wie der 79-Jährige die US-Verfassung aushebeln könnte.
Trump 2028: Wie fest steht die US-Verfassung noch?
Wird Donald Trump auch nach dem 20. Januar 2028 im Oval Office sitzen?
Imago / Zuma Press Wire

Die USA kommen nicht zur Ruhe. Die Proteste in Minneapolis nach der Tötung zweier Menschen durch Einsatzkräfte der US-Einwanderungsbehörde ICE beschäftigen weiterhin die Öffentlichkeit. Hinzu kommen nun noch Auseinandersetzungen zwischen US-Präsident Donald Trump und dem Obersten Gericht um Trumps-Zollpolitik. Der Supreme Court erklärte einen Großteil der angekündigten Sonderzölle des Präsidenten für unrechtmäßig – der ist aber fest entschlossen, sie dennoch auf anderem Weg durchzusetzen.

Doch vermuten einige politische Analysten, dass hinter diesem offensichtlichen Chaos ein wohlkalkuliertes System steckt. So wie Trump seit vergangenem Sommer die Nationalgarde gezielt in Großstädten eingesetzt hat, um der dort angeblich herrschenden Ausschreitungen Herr zu werden, könnten ihn landesweite Proteste nun zu einem anderen Schritt animieren: die Zwischenwahlen im November, wenn nicht abzusagen, dann doch immerhin zu erschweren – aus Gründen der nationalen Sicherheit. Die Zwischenwahlen, in denen Repräsentantenhaus und Senat neu besetzt werden, gelten als wichtigster Gradmesser für die Zufriedenheit mit der Regierung; oft gehen sie eher zulasten der regierenden Partei aus.

Trump 2028: US-Präsident im Wahlkampfmodus

Nun kann bis November noch viel passieren, und zuletzt trat Trump auf Veranstaltungen bereits wieder im "Wahlkampfmodus" auf. Die Sorge vor einem mehr oder weniger offensichtlichen Rechtsbruch des Präsidenten bleibt aber bestehen. Und sie öffnet gleichsam den Blick auf eine mindestens genauso besorgniserregende Zukunftsperspektive: die auf die Präsidentschaftswahlen 2028. Schon kurz nach seiner Wiederwahl kokettierte Trump mit einer dritten Amtszeit: Fotos in sozialen Medien zeigten ihn vor einer Wand mit Kappen, die die Aufschrift "Trump 2028" trugen. Auch an anderer Stelle machte der heute 79-Jährige kein Geheimnis daraus, dass er sich auch eine dritte, wenn nicht sogar eine vierte Amtszeit vorstellen könne.

Gebäude mit großen weißen Säulen, im Hintergrund dunkle Wolken
Auf den Obersten Gerichtshof der USA könnte eine entscheidende Rolle zukommen

Offensichtliches Problem: Die US-Verfassung erlaubt keinem Präsidenten mehr als zwei Amtszeiten. Es war einst Trumps Partei, die Republikaner, die die Amtszeitbegrenzung durchgesetzt hatte. Vor 75 Jahren, am 27. Februar 1951, trat der von der Partei durchgesetzte 22. Zusatzartikel zur Verfassung in Kraft, wonach keine Person mehr als zwei Mal in dieses Amt gewählt werden darf.

Der Vorstoß lässt sich vor dem Hintergrund der damaligen Geschehnisse nachvollziehen: Zuvor hatte es der Demokrat Franklin D. Roosevelt fertiggebracht, ganze vier Mal als Präsident gewählt zu werden: 1932, 1936, 1940 und 1944. Roosevelt konnte diesen Traditionsbruch seinerzeit mit einer der wohl größten außenpolitischen Bedrohungen begründen: Die USA befanden sich mitten im Zweiten Weltkrieg, mit Deutschland auf der einen und seit dem Angriff auf Pearl Harbor 1941 auch Japan auf der anderen Seite.

Keine dritte Amtszeit war ungeschriebenes Gesetz

Tatsächlich ist der Zusatz nur die Festschreibung einer bis dahin schon gültigen, ungeschriebenen Regel. Bereits der dritte US-Präsident Thomas Jefferson hatte sich dafür ausgesprochen; seine direkten Nachfolger James Madison und James Monroe stützten das Begrenzungs-Prinzip. Bis Roosevelt hatte denn auch noch kein Präsident eine dritte Amtszeit zugesprochen bekommen. Die wenigen, die es versucht hatten – wie Ulysses S. Grant und Theodore Roosevelt – waren damit krachend gescheitert.

Und doch scheint die Sorge real, dass Trump es 2028, dann mit 82 Jahren, erneut versuchen könnte. Es gäbe dafür Wege und Möglichkeiten, wie der Bundeswehr-Jurist Christian Frick im Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" schreibt. Eine mögliche Verfassungsänderung sieht er zwar als unwahrscheinlich an, da dafür eine Zweidrittelmehrheit im Kongress nötig wäre – die hat Trump aktuell nicht. Eher möglich wäre aus seiner Sicht eine Neuauslegung des 22. Zusatzartikels, in der Gestalt, dass er nur aufeinanderfolgende Amtszeiten betrifft: "Mag diese historisch und teleologisch zweifelhafte Auslegung entgegen dem klaren Wortlaut zunächst abenteuerlich anmuten, ist deren Auswirkung dennoch nicht zu unterschätzen", mahnt Frick.

Trump 2028: Was macht der Supreme Court?

In letzter Instanz könnte es dem Trump zugeneigten Obersten Gerichtshof zukommen, ein Urteil zu fällen, so der Jurist. Das könnte auch erst nach einer bereits erfolgten Wiederwahl geschehen. "Dann wären, so wie schon oft in Trumps (politischer) Karriere, zunächst Fakten geschaffen, indem er zum dritten Mal in das Präsidentenamt eingeführt würde."

Der US-Präsident hat schon bei der Nichtanerkennung seiner Wahlniederlage 2020 klargemacht, dass er nicht willens ist, Niederlagen zu akzeptieren. Das würde sich sicherlich auch in der Frage einer erneuten Kandidatur zeigen, vermutet Frick. "Es erscheint fraglich, ob es den geschwächten demokratischen US-Institutionen gelingt, ein Ausscheiden des dann amtierenden US-Präsidenten zwangsweise durchzusetzen. Ein wiedergewählter Präsident Trump wird sicherlich nicht freiwillig von der Macht lassen."

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