Zur Advents- und Weihnachtszeit schätzen viele Bundesbürgerinnen und Bürger ein Glas Glühwein. Welche Zutaten und Nährwerte das alkoholhaltige Heißgetränk, das gern auf Weihnachtsmärkten ausgeschenkt wird, enthält, muss ab Dezember genau angeben werden.
Auf diese gesetzliche Neuregelung hat am Montag in München der VerbraucherService Bayern (VSB) hingewiesen. Er begrüßte zugleich die Entscheidung und verwies darauf, dass in Deutschland durchschnittlich pro Jahr und Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter Glühwein getrunken werde.
Laut Mitteilung wird der klassische Glühwein aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Sternanis und Zucker oder anderen Mitteln zum Süßen hergestellt. Auch Aromen und Farbstoffe seien zulässig. Der Alkoholgehalt müsse mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Aufgrund des Alkoholgehalts sei ein Zutatenverzeichnis bisher keine Pflicht gewesen.
VSB-Ernährungsexpertin Bianca Schürger macht darauf aufmerksam, dass durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien haben: “Ein Becher mit 200 Millilitern Inhalt hat im Durchschnitt 180 Kilokalorien und ist somit nur für den gelegentlichen Genuss geeignet.” Da Mindesthaltbarkeitsdatum und Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssten, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher das Alter des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt, lasse sich dieser zwei Jahre lang aufbewahren. Angebrochene Verpackungen sollten kühl gelagert und innerhalb von drei Tagen getrunken werden.
Der VSB ist ein staatlich geförderter Verein des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB). Er unterhält 15 Beratungsstellen im Freistaat und ist Mitglied im Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv).