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Thüringen regelt Standards für Drogen-Checks

Thüringen hat den rechtlichen Rahmen für sogenannte Drug-Checking-Modellvorhaben geschaffen. Wie Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) am Dienstag nach der wöchentlichen Kabinettssitzung mitteilte, habe die Landesregierung per Verordnung erstmals klar geregelt, unter welchen Bedingungen Konsumierende von Betäubungsmitteln ihre Substanzen risikoarm analysieren lassen können. Ziel sei es, schwere gesundheitliche Schäden von Konsumenten präventiv zu verhindern.

Im Unterschied zu stationären Angeboten in anderen Bundesländern verfolgt Thüringen laut Schenk einen mobilen Ansatz. Ein voll ausgestattetes Testmobil könne flexibel auf Veranstaltungen und Events im ganzen Land eingesetzt werden, um direkt vor Ort Substanzanalysen anzubieten. Drug Checking sei ein wirksames Instrument der Schadensminimierung, sagte Schenk. Durch fundierte Analysen könnten Überdosierungen und Vergiftungen durch verunreinigte Substanzen verhindert werden.

Die neue Verordnung legt fest, welche Einrichtungen nach Erteilung einer Erlaubnis Modellvorhaben durchführen dürfen. Zugelassen sind demnach ausschließlich Einrichtungen der Suchthilfe, die in das bestehende landesweite Hilfenetz eingebunden sind. Zudem legt sie die Standards für fachliche Qualifikationen des Personals, Beratung und Aufklärung sowie die Verknüpfung mit weiterführenden Hilfsangeboten verbindlich fest.

Als Drug Checking wird die chemische Analyse von Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt illegaler Drogen im Auftrag der Konsumenten bezeichnet. Das Angebot verbindet Gesundheitsprävention mit Beratungsangeboten der Drogenhilfe.