Thüringen plant derzeit keine Lockerung der Friedhofspflicht. Wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Erfurt sagte, ist auch die Zulassung neuer Bestattungsformen zumindest in dieser Legislaturperiode nicht zu erwarten.
Die zunehmende Liberalisierung im Bestattungswesen stößt laut Innenministerium in Thüringen auf rechtliche und ethische Bedenken. Dies gelte etwa für den vielfach diskutierten Wunsch von erweiterten Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Urnen auf Privatgrundstücken. Würde etwa die Aufbewahrung von Urnen außerhalb von öffentlich zugänglichen Friedhöfen erlaubt, könne dies dazu führen, dass nicht allen Trauernden die Möglichkeit der Verabschiedung und Trauerbewältigung gegeben werde.
Auch ist nach Auffassung des Thüringer Innenministeriums bei einer Abkehr von der geltenden Friedhofspflicht nicht auszuschließen, dass mit der Urne beziehungsweise der Asche nicht ordnungsgemäß umgegangen werden könnte. Das Thüringer Bestattungsgesetz ziele ausdrücklich auf die Wahrung der Ehrfurcht vor den Toten, die Achtung der Totenwürde und den Schutz der Totenruhe und Totenehrung ab, sagte der Behördensprecher.
In Thüringen erlaubt sind den Angaben zufolge das Ausbringen der Asche auf ausgewiesenen Aschestreuwiesen auf Friedhöfen oder die Urnenbeisetzung in sogenannten Friedwäldern. Auch Bestattungen in schon lange existierenden Familiengrabstätten auf Privatland oder in Kirchen seien unter bestimmten Bedingungen möglich.